Wärmepumpe für Heizanlage

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Das Objekt, für welches die Beihilfe zugezählt werden kann, muss als ständiger Hauptwohnsitz dienen. Objekte mit Nebenwohnsitzen fallen aus der Förderaktion der Gemeinde heraus!
  • Die Auszahlung der freiwilligen Fördermittel der Gemeinde erfolgt grundsätzlich nur nach Verfügbarkeit der vorgesehenen Budgetmittel, ein Recht auf Auszahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt kann kein Antragsteller ableiten.
  • Die den Anträgen beizulegenden Rechnungen dürfen nicht älter als ein Jahr sein.

Die Investition muss mittels Rechnung nachgewiesen werden.
Der Pauschalbetrag ist unabhängig von der Größe der Pumpe und beträgt einmalig € 200,00.