Gemeinde Lichtenau im Mühlkreis
Zentrum > Bürgerservice > Förderungen
Allgemeine Voraussetzungen:
Die erstmalige Errichtung einer Hauszufahrt (keine Betriebszufahrt) wird mit € 3,7/m², höchstens jedoch mit € 370 gefördert. Die Hauszufahrt muss staubfrei sein (kein Schotter, kein Kies).
Dem Antrag sind Rechnungen über mindestens dem doppelten Betrag der Beihilfe beizulegen.Das Ausmaß der Förderung wird im Einvernehmen mit dem Antragsteller festgelegt (nach Ermittlung des Aufmaßes).