Gemeinde Lichtenau im Mühlkreis
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Allgemeine Voraussetzungen:
Solaranlage für Warmwasseraufbereitung: Die Investition muss mittels Rechnung nachgewiesen werden. Der Pauschalbetrag ist unabhängig von der eingebauten Fläche und beträgt einmalig € 120,00. Solaranlage für Warmwasseraufbereitung und (Übergangs)Heizung: Die Investition muss mittels Rechnung nachgewiesen werden. Der Pauschalbetrag ist unabhängig von der eingebauten Fläche und beträgt einmalig € 200,00.