Heizkostenzuschuss 2023/2024 - Onlinebeantragung

07.02.2024 07:59

Euro

Sozial bedürftige Menschen werden in der Heizperiode 2023/2024 mit einem Heizkostenzuschuss unterstützt. Dieser kann ab sofort bis 31. März 2024 ONLINE beantragt werden.

Wer wird gefördert?

Personen mit eigenem Haushalt, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in OÖ seit zumindest 1. Jänner 2024
  • Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor.
  • Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (einmalig pro Haushalt).

Ein Haushalt besteht aus der antragstellenden Person und allenfalls jenen Personen, die laut Zentralem Melderegister ihren Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse haben. Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt.

Was wird gefördert?

Für die Beheizung des Wohnraumes, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Zuschuss gewährt.

Wie wird gefördert?

Gewährung eines Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2023/2024 in Höhe von jeweils 200 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Gewährung des Zuschusses ist von der Höhe des Einkommens abhängig.

  1.  Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2022 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet:
    * Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 17.700 Euro
    * Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 25.000 Euro
  2.  Es wird das Jahresbruttoeinkommen im Jahr 2022 pro Haushalt zur Berechnung herangezogen.


Antragsstellung unter folgendem Link:

Heizkostenzuschuss 2023/24 - Onlinebeantragung



07.02.2024 07:59