Gemeinde Lichtenau im Mühlkreis
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Allgemeine Voraussetzungen:
Heizgut- oder Pelletsheizung: Die Investition muss mittels Rechnung nachgewiesen werden. Der Pauschalbetrag ist unabhängig von der Größe der Heizanlage und beträgt € 200,00. Stückgutheizung in Verbindung mit einem Pufferspeicher: Der Pufferspeicher muss mindestens 60 l pro kW Nenn-Heizleistung des Kessels aufweisen Die Investitionen müssen mittels Rechnung nachgewiesen werden. Betrag der Förderung ist einmalig € 200,00.